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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für alle Dienstleistungen der Firma InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR

Stand: 10.08.2020 

1. GELTUNGSBEREICH 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR (Dienstleister) mit seinem Vertragspartner – nachstehend „Auftraggeber“ genannt. 

Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. 

Die AGB und eventuelle Dienstleistungsverträge unterliegen dem Urheberrecht des Dienstleisters und dürfen nicht vervielfältigt werden. 

2. ALLGEMEINES UND VERTRAGSABSCHLUSS 

2.1 

Auftraggeber ist, wer die Durchführung der Dienstleistung, schriftlich oder mündlich, veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. der Auftraggeber haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. 


2.2 

Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister diesen nicht ausdrücklich widerspricht. 


2.3.
Anfragen, sowie Auftragserteilungen erbitten wir in schriftlich-elektronischer Form per E-Mail. 

2.4 

Der Gültigkeitszeitraum persönlicher Angebote ist individuell geregelt und immer unverbindlich. Die Arbeitszeit und anfallende Kosten können im Vorfeld nur geschätzt werden. Die Einschätzungen des Aufwands beruhen auf einer nach bestem Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. 


2.5 

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt, wenn nicht anders vereinbart, durch ein Angebot des Dienstleisters und der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Eindeutige Handlungen des Auftraggebers zur Angebotsannahme können sein: eine konkrete Terminvereinbarung für die Ausführung der Dienstleistung, dem eingegangenen (Teil-)Rechnungsbetrag oder der Anzahlung gemäß dem Angebot, sowie durch schriftliche Erklärung. 


2.6 

Im Allgemeinen sind für Terminreservierungen Anzahlung in Höhe der des veranschlagten Aufnahmepreises zuzüglich eventueller weiterer mit der Aufnahme anfallenden Kosten im Voraus vom Auftraggeber zu leisten. Je nach Art des Angebots können auch weitere Leistungen im Voraus in Rechnung gestellt werden, wenn diese für eine Terminreservierung gemäß dem Angebot erforderlich sind. Wenn der Auftraggeber um eine Anzahlung gebeten wird, erfolgt die Reservierung des Termins beziehungsweise die Ausführung der Dienstleistung erst nach eingegangener Anzahlung. Die geleisteten Anzahlungen werden mit dem Endbetrag der Leistungserstellung gemäß dem Angebot verrechnet. Mehr unter Punkt 4. 


2.7 

Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine sind nach erfolgter Anzahlung beidseitig binden, können bei nachvollziehbar begründeten Anlass aber von beiden Seiten verschoben oder aufgelöst werden. Mehr unter Punkt 6. 
 

3. LEISTUNGSUMFANG UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER 

3.1 

Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die detailliert aufgeführten Dienstleistungen des Angebots oder des vereinbarten Dienstleistungsauftrags. Für Weitere im Angebot/Vertrag nicht enthaltene Leistungen übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung und Haftung. 


3.2 

Der Dienstleister wird den Auftraggeber nach sinnvollem Ermessen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren an welchem der Dienstleister sich orientiert, für diesen allerdings nicht bindend ist. 


3.3 

Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu vereinbaren und eine eventuelle Rückerstattung zu veranlassen. 


3.4 

Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften, (Geschäfts-)Räume und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 


3.5 

Jeder der Vertragspartner kann in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung beziehungsweise Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. 

Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. 


3.6 

Der Auftraggeber ist verpflichtet sich an die entsprechenden Rahmenbedingungen des Dienstleisters, dessen Geschäftsräume und die Leistungserbringung zu halten. Werden für die Leistungserbringung andere Räumlichkeiten genutzt oder weitere Dienstleister hinzugezogen, so ist der Auftraggeber ebenso verpflichtet sich auch an diese erweiterten Rahmenbedingungen zu halten. Der Dienstleister unterrichtet den Auftraggeber zur angemessenen Zeit und im richtigen Umfang über diese Rahmenbedingungen. Die Hausordnung der Geschäftsräume des Dienstleisters steht Vorort zur Einsicht zur Verfügung. 
 

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

4.1 

Für die gewünschten Dienstleistungen gelten die Preise des unverbindlichen Angebots innerhalb des Gültigkeitszeitraums unter Vorbehalt, da diese im Voraus nur geschätzt werden können und der Rechnungsbetrag am Ende sich auf den tatsächlichen Arbeitszeitaufwand und verursachten Kosten bezieht. 


4.2 

Bei Dienstleistungspaketen sind die jeweiligen Preise bis zum jeweilig angegebenen Zeitraum gültig, sofern sich nichts am Inhalt und Umfang der beinhalteten Dienstleistungen ändert. 

 

4.3 

Werden weitere Arbeitsstunden notwendig um die Dienstleistung gemäß des gewünschten Endergebnisses abzuschließen, wird der Auftraggeber rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt und es wird diesem die Entscheidung überlassen. Arbeitsstunden außerhalb des Angebots werden, falls nicht anders vereinbart, mit dem gewöhnlichen Stundensatz der jeweiligen Dienstleistung nach tatsächlich angefangener Viertelstunde berechnet. 


4.4 

Die Zahlungsbedingungen der Anzahlungen oder (Teil-)Rechnungen werden üblicher Weise individuell geregelt. Ist nichts anderes vereinbart, wird die erste Rechnung spätestens nach der ersten erfolgten Dienstleistung gestellt und ist umgehend fällig. 


4.5 

Anzahlungen, sowie (Teil-)Rechnungen können per Überweisung an die angegebene Bankverbindung des Dienstleisters oder in bar beglichen werden. 


4.6 

Die Preise öffentlich angepriesener Dienstleistungen, schriftliche Angebote und mündlicher Absprachen mit Endkunden sind immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Wenn der Auftraggeber Unternehmer ist, werden die Preise für gewöhnlich in netto kommuniziert. 


4.7 

Rechnungen sind bei Erhalt gemäß den dort genannten Bestimmungen zahlbar. Ist der vollständige Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 8 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Bei ausbleibenden Zahlungen von mehr als 40 Tagen (nach Rechnungslegung), wird der Gläubiger (Dienstleister) ein gerichtliches Mahnverfahren zur Eintreibung der offenen Rechnungen anstreben. 


4.8 

Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt dem Dienstleister schriftlich anzuzeigen. Nach diesem Zeitraum verlieren diese ihre Einwandsberechtigung. 

5. GESCHENKGUTSCHEINE 

5.1 

Die vom Dienstleister ausgestellten Gutscheine sind ab Rechnungsdatum 2 Jahre gültig. Die Gültigkeit erlischt früher, wenn der Dienstleister wegen unüberwindbaren äußeren Umständen nicht mehr dazu in der Lage ist, die bestellten Dienstleistungen auszuführen. 


5.2 

Die Gutscheine sind ausschließlich für die bestellte Dienstleistung – wie auf dem Gutschein angegeben – einlösbar. Weitere Dienstleistungen können auf Wunsch separat dazu gebucht werden. 


5.3
Die Gutscheine sind nur einmalig einlösbar. 

5.4
Die Gutscheine sind an Dritte übertragbar. 

 

6. STORNOREGELUNG, AUSFALLZAHLUNG, TERMINVERSCHIEBUNG 

6.1 

Für den Fall, dass ein Termin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann und nicht rechtzeitig abgesagt oder verschoben wird, wird ein Ausfallzahlung fällig. 

 

Für kleine Dienstleistungen/Produktionen, welche für weniger als 24 Stunden angesetzt sind: 

  • Innerhalb von 24 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers werden 100% der für diesen Termin vereinbarte Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig und mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. 

  • Innerhalb von 48 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 50% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

  • Innerhalb von 72 Stunden unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 25% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

 

Für größere Dienstleistungen/Produktionen, welche für mehr als 24 Stunden angesetzt sind (zum Beispiel: EP, Album) sind die Fristen entsprechend ausgedehnt: 

  • Innerhalb von 7 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers werden 100% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

  • Innerhalb von 14 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 50% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

  • Innerhalb von 21 Tagen unmittelbar vor dem vereinbarten Termin werden 25% der für diesen Termin vereinbarten Angebots-/Rechnungspositionen zur Zahlung fällig. 

 

6.2 

Unter Erklärung nachvollziehbarer Gründe (z.B. klinische Notfälle, höhere Gewalt etc.) seitens des Auftraggebers, ist es möglich vereinbarte Termine (einschließlich aller Einzeltermine, sowie ganze Zeiträume) innerhalb von 6 Monaten einmal zu verschieben, ohne dass eine weitere Anzahlung oder zusätzliche Kosten für die gebuchte Dienstleistung fällig wird. Nach diesem Zeitraum ist die Nachholungsmöglichkeit erloschen und es muss erneut über die gewünschte Dienstleistung verhandelt werden. 


6.3 

Kann ein Termin aus dem Verschulden des Dienstleisters nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig und spätestens am Tag des Termins kommuniziert und zur Verschiebung Alternativtermine angeboten. Kommt keine Einigung über einen neuen Termin zu Stande, wird die geleistete Anzahlung auf das angegebene Konto zurückerstattet. 


6.4 

Kommt der Dienstleister seinem Auftrag oder Teilen des Auftrags trotz telefonischer und schriftlicher Erinnerung an die offizielle E-Mail-Adresse innerhalb von 6 Monaten nicht nach, werden nach diesem Zeitraum dem Auftraggeber eventuelle Anzahlungen in veranschlagter Höhe dieser Auftragspositionen zurückerstattet, falls nichts anderes vereinbart wurde. 

 

7. GEWÄHRLEISTUNG, NACHBESSERUNG UND WIDERRUFSRECHT 

7.1 

Mängelrügen müssen schriftlich unter genauer Beschreibung der Beanstandung erfolgen und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber eingegangen sein. Danach gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. 


7.2 

Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Dienstleisters Eingriffe in das Werk vornimmt oder vornehmen lässt, sofern durch diese Eingriffe ein Fehler und/oder Schaden entsteht und/ oder soweit hierdurch ein Fehler und/oder Schaden verstärkt wird. Den Beweis dafür, dass der Schaden nicht durch den von ihm vorgenommenen/veranlassten Eingriff verursacht beziehungsweise verstärkt wurde, hat der Auftraggeber zu führen. 


7.3 

Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- und Tonmaterial haftet der Dienstleister nur bis zum Materialwert des Tonträgermaterials. Für Schäden an unwiederbringlichen oder schwer ersetzlichen Bild- und Tonaufnahmen übernimmt der Dienstleister, ebenfalls keine Haftung über den reinen Materialwert hinaus. 

 

7.4 

Alle Leistungen und Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 


7.5 

Privatpersonen können den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen in Schriftform widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt sobald mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. 
 

8. Datenschutzhinweis 

Die Datenschutzerklärung des Dienstleisters ist auf der Website https://ila-studios.de/datenschutz ausführlich aufgeführt und ab dem 25.05.2018 oder seit Gründungsdatum durch die DSGVO in Kraft getreten. 
 

9. Gerichtsstand 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. 

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. 
 

10. Sonstige Bestimmungen 

 

 

11. Schlussbestimmungen 

11.1
Erfüllungsort aller Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz des Dienstleisters. 

11.2 

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung ab dem 10. August 2020. Frühere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

 


InLine Audio Studios Knoke Kuhn GbR 
Heidenhof 1
77876 Kappelrodeck
Fon: +49 (0) 7842 4 66 99 16 

Fax: +49 (0) 7842 4 66 99 15 
E-Mail: info@ila-studios.de

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