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Hausordnung

für die Unterkunft & Studio

Stand: Oktober 2025

2 Ablauf & Vorbereitung

1. Ziel und Zweck

Diese Hausordnung dient Ihrer eigenen Sicherheit und der Erfüllung geltender gesetzlicher Vorschriften. Sie gilt für alle Besucher und Gäste sowie für Kunden und betriebsfremde Nutzer. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich vor dem Betreten unserer Räume und des Betriebsgeländes mit dem Inhalt dieser Hausordnung vertraut zu machen haben. Betriebsfremde

Nutzer müssen zusätzlich die Regeln ab Kapitel 3 dieser Hausordnung beachten.

Das Betreten unserer Einrichtung und Räume erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Geschäftsführung oder dem für den Besuch oder die Maßnahme Verantwortlichen ist zu folgen.

Diese Hausordnung gilt für die folgenden Standort:

Heidenhof 1, 77876 Kappelrodeck

Diese Hausordnung enthält allgemeine Verhaltensregeln für Fremdfirmen und Besucher auf dem Firmengelände und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller für die Fremdfirma, den Auftragnehmer, den Besucher oder Gast in Frage kommenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, usw.

Weitere Vereinbarungen zwischen Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

2. Allgemeines

2.1 Betreten von Räumen und Anlagen, Bedienen von Geräten

Das Betreten von Räumen und Anlagen sowie das Bedienen von Geräten ist, soweit dies nicht zur Erfüllung Ihres Besuchs/Auftrags notwendig ist, untersagt.

 

2.2 Verkehrsregeln auf dem Betriebsgelände

Für das Fahren und Parken auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Verkehrszeichen sind wie amtliche Verkehrszeichen zu beachten. Schadensfälle, an denen Sie beteiligt sind, insbesondere Unfälle oder Beschädigungen an abgestellten Fahrzeugen, sind unverzüglich anzuzeigen.

Die auf dem Betriebsgelände abgestellten Fahrzeuge sind, wenn Schäden durch Dritte verursacht werden, nicht durch unsere Haftpflicht versichert.

 

2.3 Geheimhaltungsverpflichtung / Informationsschutz

Akten, Zeichnungen, elektronische Daten, Schriftstücke, Kopien usw. dürfen ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung nicht aus den Betriebs- und Geschäftsräumen mitgenommen, vervielfältigt oder Unbefugten zugänglich gemacht werden. Über alle betrieblichen und geschäftlichen Informationen von, auch die gesprochenen, die durch den Besuch bzw. die Tätigkeit bei bekannt werden, muss Dritten gegenüber Stillschweigen bewahrt werden.

Für Gäste und Besucher ist auch Absatz 3.2 zu beachten.

 

2.4 Rauchverbot und Drogenkonsum

In allen Räumlichkeiten besteht ein absolutes Rauchverbot insbesondere auch für E-Zigaretten. Vor der Türe darf geraucht werden, allerdings nur bei geschlossener Türe. Allgemein ist der Konsum von in Deutschland verbotenen Drogen auch in unseren Räumlichkeiten oder auf dem Betriebsgelände zu unterlassen, es sei denn es dient medizinisch verordneten Heilzwecken.

 

2.5 Lautstärke

Von 20 Uhr am Abend bis 9 Uhr am Morgen ist die Lautstärke in den Räumen bei geöffnetem Fenster, sowie generell im Freiem - ob auf dem Betriebsgelände oder in der Ortschaft auf ein gewöhnliches Minimum zu reduzieren! Allgemein bitten wir um die Rücksicht auf die benachbarten Anwohner, sowie auf unsere direkten Nachbarn, zu welchen auch unser Vermieter gehört!

 

2.6 Fotografien und Verwendung dieser

Nur mit Einwilligung der Geschäftsleitung dürfen die Betriebsräume und das Betriebsgelände fotografiert werden. Aus jeder öffentlichen Verwendung und Verbreitung dieser Fotografien muss in der Bildunterschrift oder dem Text deutlich hervorgehen, wo die Fotografie aufgenommen wurden und somit die abgebildeten Räumlichkeiten und Geräte zu Bandurlaub und dem Studio gehören. Es dürfen des Weiteren keine Personen ungefragt fotografiert werden, sondern nur Personen die ihr ausdrückliches Einverständnis zu ihrer Abbildung und die eventuelle Verbreitung und Veröffentlichung mündlich oder schriftlich in dem Zusammenhang ihrer Anwesenheit abgegeben haben.

 

3. Betriebsfremde Nutzer unserer Räumlichkeiten, Ausstattung und Geräte

3.1 Gesetze und Vorschriften

Während der Dauer der Tätigkeit in unserem Hause gelten die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Arbeits- und Brandschutzvorschriften, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie unsere Haus- und Brandschutzordnung.

Die Geschäftsleitung muss umgehend informiert werden, wenn die Nutzung mit der Arbeitssicherheit und dem Brandschutz unvereinbar scheint/ist. Vor der Nutzung muss sich jeder Externe über die Lage der Fluchtwege, Feuerlöscher, Feuermelder und Notrufeinrichtungen sowie über das Verhalten im Notfall informieren.

Den Anweisungen der Geschäftsleitung ist Folge zu leisten.

 

3.2 Vertrauliche Informationen / Datenschutz

Laut §5 des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung bleibt im Falle einer Versetzung und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach §41 BDSG und ggf. anderen Vorschriften bestraft werden.

 

4. Sicherheit und Ordnung

Folgende Hinweise sollen beachtet werden: Die Räume müssen sauber gehalten werden. Materialien und andere Gegenstände dürfen nicht herumliegen und die Technik gefährden. Verkehrs- und Fluchtwege (Notausgänge, Sicherheitseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen usw.) sowie Zugänge zu elektrischen Einrichtungen dürfen nicht verstellt werden! Es ist kein offenes Feuer in den Räumlichkeiten und auf dem kompletten Betriebsgelände erlaubt!

 

5. Mitgebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Gegenstände, die zur Durchführung des Auftrages benötigt werden, sollen beim Verlassen des Raumes gegen unbefugten Gebrauch und Entwendung gesichert werden. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Entwendung von Eigentum durch Dritte.

 

6. Verstöße gegen die Hausordnung

Schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen den Auftraggeber den zuwiderhandelnden Externen/Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers von der weiteren Tätigkeit auszuschließen.

 

7. Verantwortliche / Weisungsbefugte (Geschäftsleitung)

• Benjamin Knoke

• Sabrina Knoke

3 Sound & Arbeitsweise

Wenn noch Fragen offen sind, lohnt sich ein persönliches Gespräch. 

 

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